ÜBER MICH
Ich wohne in Solothurn und arbeite als freipraktizierende Hebamme. Ich besuche Frauen, die im Spital geboren haben, wenn sie wieder zu Hause sind während der ersten Wochen. Ich besuche Sie gerne im Umkreis von circa 15 km rund um Solothurn und im angrenzenden Bernbiet.
Ich bin verheiratet und Mutter von drei erwachsenen Kindern.
Meine Sprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.
Ich bin Mitglied des Schweizerischen Hebammenverband SHV.

DAS BABY
Kontrollen und Pflege beim Baby
Kontrolle von Gewichtsverlauf, Ausscheidung und Bilirubin (Neugeborenengelbsucht)
Anleitung von Baby- und Nabelpflege und Babybad
Beratung bei der Ernährung
Beobachtung vom Verhalten
Babymassage
Blutentnahme an der Ferse des Babys am 4. Tag zur Stoffwechselkontrolle und die Vitamin K –Gabe


DIE MAMA
Kontrollen von Gebärmutter, Brust und Naht
Entfernung von Klammern oder Fäden
Unterstützung beim Stillen und bei der Verarbeitung der Geburt
Babymassage
Ich unterstütze und berate Sie gerne bei der Babypflege, bei den Fragen zum Stillen und beim Wochenbettverlauf. Es gibt viele Möglichkeiten, zu einer Lösung zu kommen. Gemeinsam finden wir den passenden Weg zusammen.
BESUCH VOR DER GEBURT
Ich nehme mir bei unserem ersten Treffen vor der Geburt gern und umfassend Zeit für Sie. Es ist mir wichtig, Sie, Ihre Familie, Ihre Fragen, Sorgen und Bedürfnisse kennenzulernen. Während dieser Zeit bin ich telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Ich bin für Sie da.


BETREUUNG IM WOCHENBETT
Ich unterstütze und berate Sie gerne bei der Babypflege, bei den Fragen zum Stillen und beim Wochenbettverlauf. Es gibt viele Möglichkeiten, zu einer Lösung zu kommen. Gemeinsam finden wir einen guten Weg zusammen.
ORGANISATORISCHES

Die Krankenkasse übernimmt meine Besuche vollumfänglich.
Als freipraktizierende Hebamme kann ich während der ersten acht Wochen beim 1. Kind, bei Zwillingen oder bei einem Kaiserschnitt bis zu 16 Hausbesuche machen.
Bei den weiteren Kindern sind es 10 Besuche, die von der Krankenkasse übernommen werden.
Wir besprechen die Anzahl der Besuche gemeinsam, nach dem Grundsatz so viel wie nötig.
Falls eine weitere Betreuung notwendig ist, geschieht dies auf Verordnung des Arztes oder der Ärztin.
Während dieser Zeit leiste ich auch Wochenenddienst und bin ausserhalb meiner Besuchszeiten für Fragen oder notfallmässige Besuche erreichbar.
Bei Ferienabwesenheit oder Krankheit ist eine kompetente Stellvertretung garantiert.
Für diese Erreichbarkeit muss ich ein einmaliges Pikettgeld von 120.- verlangen, welches vom schweizerischen Hebammenverband vorgeschrieben ist. Einige Zusatzversicherungen übernehmen diesen Betrag. Klären Sie dies vorher ab.